Das Energiesicherheitsrecht spielt eine zentrale Rolle in der Sicherung der Energieversorgung und des reibungslosen Betriebs von Energiesystemen. Angesichts geopolitischer Spannungen, zunehmender Naturkatastrophen und der Herausforderungen der Energiewende ist die rechtliche Absicherung einer stabilen Energieversorgung unerlässlich. Es zielt darauf ab, Versorgungssicherheit, Krisenmanagement und die Resilienz der Energienetze zu gewährleisten.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend in allen Fragen des Energiesicherheitsrechts. Dazu gehören rechtliche Beratungen zu Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung in Krisenzeiten, Regelungen zur Priorisierung der Energieversorgung in Ausnahmesituationen sowie die Anforderungen an die Netzsicherheit und den Schutz kritischer Infrastrukturen.
Insbesondere die rechtlichen Vorgaben zur Sicherung von Energieinfrastrukturen, wie Gas- und Stromnetzen, und der Schutz vor Cyberangriffen auf diese Systeme gewinnen immer mehr an Bedeutung. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen, um Ihre Anlagen und Versorgungsstrukturen gegen solche Bedrohungen zu wappnen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Bevorratung von Energieressourcen und zur Vorbereitung auf außergewöhnliche Versorgungslagen. In Krisenzeiten wie Versorgungsengpässen oder in Zeiten von Energieknappheit stellen wir sicher, dass Sie rechtlich abgesichert und handlungsfähig bleiben.
Mit unserer Expertise im Energiesicherheitsrecht helfen wir Ihnen, die Kontinuität Ihrer Energieversorgung zu sichern und sich auf rechtliche Herausforderungen in unsicheren Zeiten vorzubereiten.
