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Energiekartellrecht

Das Energiekartellrecht ist ein zentraler Bestandteil der Regulierung der Energiemärkte. Es zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und Missbrauchspositionen zu verhindern, indem es sicherstellt, dass die Marktakteure in der Energiewirtschaft transparent und fair handeln. Für Energieunternehmen, Netzbetreiber und Großverbraucher ist es entscheidend, die strengen Vorgaben des Kartellrechts einzuhalten, um die Funktionsfähigkeit des Marktes zu gewährleisten.

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend in allen Fragen des Energiekartellrechts, sei es bei der Fusionskontrolle, bei der Prüfung möglicher Missbrauchsfälle oder in Fragen der Marktbeherrschung und der Preisgestaltung. Dabei unterstützen wir Sie auch bei der Einhaltung der europäischen und nationalen Wettbewerbsvorgaben, die sich kontinuierlich weiterentwickeln.

Besondere Bedeutung kommt hierbei der Überwachung von Energiemarktteilnehmern zu, um Marktverzerrungen zu verhindern und die Rechte von Verbrauchern sowie kleineren Marktteilnehmern zu schützen. Dies umfasst beispielsweise die Kontrolle von Netznutzungsgebühren, Preisabsprachen sowie den Zugang zu Energieinfrastrukturen.

Sollten Sie in Auseinandersetzungen mit Wettbewerbsbehörden oder in kartellrechtlichen Verfahren involviert sein, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und tiefen Kenntnis der Energiebranche zur Seite. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um Ihre Interessen effektiv zu vertreten und gleichzeitig die Anforderungen des Wettbewerbsrechts zu erfüllen.

Mit uns an Ihrer Seite stellen Sie sicher, dass Ihre Geschäftspraktiken den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig Ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Energiemarkt erhalten bleibt.

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