Skip to content Skip to footer

Energiewirtschaftsrecht

Das Energiewirtschaftsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Erzeugung, den Transport und den Vertrieb von Energie. Es regelt die komplexen Beziehungen zwischen Energieversorgern, Netzbetreibern und Verbrauchern und gewährleistet einen fairen und wettbewerbsfähigen Zugang zu den Energiemärkten.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung in allen Bereichen des Energiewirtschaftsrechts. Dies umfasst insbesondere die Netzregulierung, den Netzausbau sowie Fragen zur Energiepreisgestaltung und zur Förderung erneuerbarer Energien. Durch unsere langjährige Erfahrung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung von Energieprojekten, sei es im Bereich der Windenergie, Solarenergie oder der dezentralen Energieversorgung.

Ein zentraler Aspekt unserer Beratung ist die Begleitung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Regulierungen, die sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene ständig weiterentwickelt werden. Wir helfen Ihnen, Ihre Geschäftstätigkeiten an die aktuellen energiepolitischen Entwicklungen, wie den beschleunigten Kohleausstieg oder die Förderung von „grünem“ Wasserstoff, anzupassen.

Neben der regulatorischen Beratung stehen wir Ihnen auch bei der Vertragsgestaltung, etwa bei Netzanschluss- und Netznutzungsverträgen, sowie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber Energiebehörden und Vertragspartnern zur Seite.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um in einem zunehmend regulierten und dynamischen Marktumfeld erfolgreich zu agieren.

Kontaktieren Sie mit uns